Jagdhunde

Jagdhunde benötigen ebenfalls eine besondere Ausbildung. Jagdhunde sind Haushunde und seit jeher Gehilfen des Jägers. Oft ist die Hilfe des Hundes nach Erlegen des Jagdtieres unverzichtbar, z.B. wenn es sich um hohes Gras handelt, in dem das erlegte Tier schlecht zu finden ist.

Um einen Jagdhund halten zu dürfen, muss in Deutschland der Jagdbehörde ein Nachweis über eine Brauchbarkeitsprüfung beigebracht werden. Diese Prüfung nehmen Jagdbehören oder ein Zuchtverein, der Mitglied im Jagdgebrauchshundeverband ist, ab.

Von den Züchtervereinen werden nur reinrassige Hunde zugelassen, die auch einen Stammbaum nachweisen können. Neben einigen rassebedingten Sonderprüfungen gibt es die Jugendsucheprüfung, die Herbstzuchtprüfung und die Verband-Gebrauchsprüfung.

Jagdhunde werden in folgende Gruppen eingeteilt:

  1. Vorstehhunde
  2. Stöberhunde
  3. Schweißhunde
  4. Erdhunde
  5. Bracken
  6. Apporteure

Therapiehunde

Therapiehunde bekommen ebenfalls eine besondere Ausbildung. Therapiehunde werden gezielt in einer medizinischen Behandlung, z.B. im Rahmen einer Psychotherapie, Physiotherapie, Logopädie oder Heilpädagogik eingesetzt.

Die Ausbildung zum Therapiehund ist rassenunabhängig. Besonders eigenen sich Golden Retriever oder Magyar Vizsla, da sie rassetypisch sehr kommunikationsfreudig sind.

Therapiehunde sollten zudem sehr wesenfest und gesund sein sowie einen starken Spieltrieb besitzen. Therapiehunde werden in der Regel im Rudel gehalten. Es gibt zwei unterschiedliche Therapiehundetypen.

Den aktiven Therapiehund zeichnet ein starker Aufforderungscharakter aus, der sich hervorragend als Motivation eignet.

Der reaktive Therapiehund reagiert auf die Handlungen des Patienten und eignet sich zur Psychodiagnostik.

Therapiehunde müssen nachweislich parasitenfrei sein und vierteiljährlich Entwurmt werden. 45 Minuten beträgt die tägliche Arbeitsauslastung bei einzeltherapeutischen Sitzungen. Werden mehrere Hunde eines Rudels gleichzeitig eingesetzt und besteht für den Hund die Möglichkeit des Rückzugs, kann die Arbeitszeit bis zu zwei Stunden täglich sein.

Das Auswahlverfahren für Therapiehunde beginnt mit der Begutachtung der Verhaltsentwicklung ab der Geburt. Der Therapiehundanwärter verbleibt bis zum Alter von 12 Wochen im Rudel des Züchters und muss sich dort schon mit verschiedenen Menschen und Situationen auseinander setzten.

Während der Therapiehundeausbildung lebt der angehende Therapiehund mit ausgebildeten Therapiehunden zusammen, um von diesen zu lernen, das sogenannte Tradieren. Grundlage der Ausbildung ist jedoch der Gehorsam sowie eine rassetypische Anlagenprüfung. Weiterer Ausbildungsinhalt ist das Anerziehen eines intelligenten Ungehorsams.

Wachhund

Wachhunde verteidigen allein, also ohne Hundeführer, ein Gebiet, das ihnen als Revier zugewiesen wurde. Sie melden und verschrecken Eindringlinge und greifen diese im Notfall auch an.

Auch hier wird eine Prüfung abgelegt, deren wichtigster Bestandteil die Unterordnung ist.

Typische Rassen sind Bullterrier, Rottweiler und Schäferhunde. Der Wachhund darf jedoch nicht mit einem Schutzhund verwechselt werden. Schutzhunde stellen gezielt gemeinsam mit dem Hundeführer eine andere Person.

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